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Rechtliches und Gesetze Die rechtlichen Fragen sind auch nicht so unwichtig

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  #1 (permalink)  
Alt 30.09.2010, 22:54
Lex Lex ist offline
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Lex befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Herkunftsnachweis bei Nachzuchten?

Hallo zusammen

Mal eine verworrene Frage.
Wenn ich eine Brachypelma albophilosum habe, davon NZ, mir eventuell welche behalte und aber das Muttertier verkaufe, wie habe ich einen Herkunftsnachweis für die noch bei mir befindlichen Tiere?
__________________
Gruß

Lex
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  #2 (permalink)  
Alt 01.10.2010, 06:56
Benutzerbild von Roman
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Roman befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Du hast ja die Eltern gemeldet. Jetzt meldest du zb. 50 Jungtiere.
Dann meldest du das Zuchttier ab und die schon verkauften Jungtiere. Die Jungtiere die übrigbleiben und nicht abgemeldet sind, sind dann in deinem bestand. Dafür brauchst du keinen Herkunftsnachweis in dem Sinne da du sie ja gemeldet hast als deine eigenen Nachzuchten.
__________________
lg Roman
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  #3 (permalink)  
Alt 01.10.2010, 08:24
Lex Lex ist offline
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Lex befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Ähm Brachypelmen sind Wirbellose, ergo nicht Meldepflichtig. Warum sollten dann die Elterntiere gemeldet sein?
__________________
Gruß

Lex
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  #4 (permalink)  
Alt 01.10.2010, 09:57
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mm4882 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Pragmatische Lösung: Kopie des Herkunftsnachweises für das Elterntier behalten, Herkunfsnachweis für die Jungtiere ausstellen und beide behalten .

By the way, wer züchtet noch B. albopilosum, die bekommst eh schon überall geschenkt, weil viele meinen sie züchten zu müssen, aber keiner mehr sie los bekommt.
__________________
LG

Martin

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  #5 (permalink)  
Alt 01.10.2010, 10:58
Benutzerbild von Roman
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Roman befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Ok, das wußte ich nicht ( Bin nur Schlangenhalter)
Aber dann macht es ja sowieso keinen Sinn. Für mich zumindest.
__________________
lg Roman
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  #6 (permalink)  
Alt 01.10.2010, 11:07
Benutzerbild von mm4882
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Ort: Wien
Beiträge: 2.860
mm4882 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Hallo,

Brachypelma ist die einzige Gattung, die WA II ist, d.h. die Herkunft muss (wie bei Pandinus imperator) nachgewiesen werden können (Kaufbeleg, Herkunftsnachweis...).

Ich habe mir für meine 10 Brachypelmen - da zB Harald Tanzer keine ausstellt - selber einen geschrieben, von wem ich das Tier habe, wann... sollte auch reichen.
__________________
LG

Martin

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  #7 (permalink)  
Alt 01.10.2010, 20:01
Lex Lex ist offline
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Lex befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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So weit so gut.
Kennt einer dir konsequensen wenn man keinen Nachweis hat?
Entzug des Tieres, Geldbuße... ?
__________________
Gruß

Lex
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  #8 (permalink)  
Alt 01.10.2010, 23:16
Moderator

 
Registriert seit: 17.01.2006
Beiträge: 681
AFRO-thunder ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt
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da es sich um ein cites vergehen handelt, wirst du wohl eine geldstrafe kriegen und wahrscheinlich können auch tiere beschlagnahmt werden.
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herkunftsnachweis, nachzuchten?

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