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Rechtliches und Gesetze Die rechtlichen Fragen sind auch nicht so unwichtig

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Alt 08.06.2010, 16:24
Benutzerbild von mm4882
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mm4882 ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt
Standard Artenschutz &co - ab wann sind NZ NZ

Hallo,

kann mir jemand (inkl. Gesetzesstelle) sagen, ab wann NZ NZ sind? Konkret, wenn ich zB eine NZ einer Natrix Natrix erwerben will, ist dies "legal"?

Was ist, wenn der Halter die Eltern aus der Natur entnommen hat? NZ gelten ja erst ab F2 als NZ. Was hat das für Konsequenzen für mich als "gutgläubiger" erwerben, wenn es Tiere aus der roten Liste (OASIS Datenbank des Umweltministeriums zB) sind, aber lt. WA nur Anhang II (zbw EU VO Anhang B)?

Bleiben meine Tiere dann WF? Oder rehabilitieren sie? Was ist mit meinen NZ?

Bitte auch immer Gesetz/VO... und §/Art. angeben, da ich mich auf die schnelle nicht zurecht finde, und dies überprüfen will, wie die Lage ist.
__________________
LG

Martin

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Alt 09.06.2010, 08:07
Mamba
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Warum soll erst F2 eine Nachzucht sein?
Die Parentalgeneration wird ja nicht F1 genannt, sondern allgemein üblich als F0 (null) - richtiger wäre aber P.
F1 ist die erste Filialgeneration.
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  #3 (permalink)  
Alt 09.06.2010, 09:00
Benutzerbild von mm4882
Moderator

 
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Hallo,

sorry meinte natürlich ab F2 soll es erst eine "legale" NZ sein, wenn die Großelterntiere (F0) nicht legal entnommene Tiere (also geschütze ohne behördliche Erlaubnis für eine Entnahme aus der Natur) waren.

Wurde mir so erklärt - habe es selbst noch nicht in den Gesetzesmaterialen gefunden - bzw. weiß ich eben noch nicht, wo genau (zB ArtHG, "rote Liste"...)
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LG

Martin

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