Einreisen darf man.
Zu beachten ist, dass Du Herkunftsbescheinigungen Deiner Tiere mitführst - vor allem für geschützte Arten.
Beispiel: Königspython WA II, EU B - Herkunft muss nachgewiesen werden.
Beispiel: Vogelspinnen Brachypelma-Arten - dito
Beispiel: Python molurus WA i, EU A - Cites-Papiere mitführen.
An Deinem neuen Wohnort musst Du Dich über Regelungen bezüglich Meldung von Tiere informieren - wird in Deutschland nicht einheitlich gehandhabt.
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